Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Modul 4
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Mit Auslaufen des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ gelten für das im Modul 4 verpflichtend einzureichende Einsparkonzept folgende Regelungen:
Das Einsparkonzept muss durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater erstellt werden, der/die vom BAFA gemäß Nummer 7.2 der Richtlinie über die Förderung von Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom 13. November 2020 (BAnz AT 11.12.2020 B2) für eine Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16427 zugelassen ist. Bei Energieberaterinnen und Energieberatern, die beim BAFA bereits für das ausgelaufene Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen waren, ist diese Voraussetzung (automatisch) erfüllt.
Weiterhin kann das Einsparkonzept auch unternehmensintern ohne Beteiligung einer zugelassenen Energieberaterin oder eines zugelassenen Energieberaters erstellt werden, sofern das antragstellende Unternehmen für den angegebenen Standort über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS verfügt.
Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (weitergehende Informationen finden Sie hier).
Luftreiniger zur aktiven Virenlastreduzierung bzw. zur Reinigung bakteriell oder anderweitig belasteter Raumluft, die primär dem Gesundheitsschutz von Personen dienen und weder einen erforderlichen Prozessbezug aufweisen noch zum Zwecke der Verringerung des Energieverbrauches oder einer Kohlenstoffdioxid-Reduktion eingesetzt werden, erfüllen nicht den Förderzweck der zugrundeliegenden Richtlinie und sind somit nicht förderfähig.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite vom BAFA.


Dipl.-Ing. Bernd Bosan