Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Programm 295
Energiekosten durch hocheffiziente Technologien minimieren
Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung. Finanziert werden Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Kurze Zusammenfassung
- Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
- Hohe Förderung für besonders effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen
- Weniger zurückzahlen: bis zu 55 % Tilgungszuschuss
- Für Unternehmen und Freiberufler
Was wird gefördert?
- Modul 1: Querschnittstechnologien
Elektromotoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung, Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung aus Abwässern, Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen, Frequenzumrichter - Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen - Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Systemen zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in ein alternatives System (für kleine und mittlere Unternehmen), Energiemanagement-Software inklusive Schulungskosten - Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen, Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden, Energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Was wird nicht gefördert?
- Energieeinsparungen, die nur durch den Ersatz von Energieträgern durch fossile Energieträger erzielt werden
- Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion erzielt werden
- Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl, Kohlekraftwerke und Heizwerke auf Kohlebasis
- Maßnahmen für die landwirtschaftliche Primärproduktion, außer Maßnahmen in Modul 2
- Bauliche Maßnahmen, die keine unmittelbaren Energieeinsparungen in Prozessen bewirken
- Fahrzeuge für den Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes
- Personal- und Betriebskosten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Eigenleistungen und Produkte aus eigener Herstellung
- Gebrauchte Anlagen
- Bereits begonnene Maßnahmen
- Maßnahmen die gesetzlich notwendig sind
- Maßnahmen die nach KWKG und EEG gefördert werden können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, Kommunale Unternehmen, Freiberuflich Tätige, Landwirte (Landwirte nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO) mit einem Standort in Deutschland sowie Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind mit einem Standort in Deutschland.
Was sind die Konditionen?
Kreditbetrag
- Bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
Laufzeit
Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren zur Verfügung:
- Bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1)
- Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2)
- Bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
Zinssatz
Der Zinssatz wird für maximal 10 Jahre Kreditlaufzeit festgeschrieben. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihr Finanzierungspartner anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren erhalten Sie rechtzeitig vor Ende der Zinsbindungsfrist über Ihren Finanzierungspartner ein Prolongationsangebot.
Bereitstellung und Auszahlung
- Abruffrist: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Bereitstellungsprovision: Nach 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten ab Kreditzusage berechnen wir 0,15 % pro Monat auf nicht abgerufene Beträge.
- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrags.
Tilgung
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie nur die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach beginnt die Tilgung. Sie zahlen gleich hohe vierteljährliche Tilgungsraten plus Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag. Außerplanmäßige Tilgungen sind möglich gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss wird auf Basis der förderfähigen Kosten ermittelt und beträgt
- in Modul 1, 3 und 4 bis zu 40 %
- in Modul 2 bis zu 55 %.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite der KfW.


Dipl.-Ing. Bernd Bosan