Bundesförderung für effiziente Gebäude
Programm 463
Gebäude energieeffizient bauen und sanieren
Gefördert werden die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Antrag stellen ab 01.07.2021 möglich
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Bitte warten Sie deshalb noch: Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite der KfW.


Dipl.-Ing. Bernd Bosan