Bundesförderung für effiziente Gebäude
Programm 461
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Gefördert wird die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses.
Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag unterschreiben. Bitte warten Sie deshalb noch: Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen und anschließend mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite der KfW.


Dipl.-Ing. Bernd Bosan