Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Programm 455-B
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Kurze Zusammenfassung
- Zuschuss bis zu 6.250 Euro
- Unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind, eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind oder Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Für wen kommt das Förderprogramm nicht in Frage?
Dieses Förderprodukt kommt nicht infrage für Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen, Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb sowie gewerblich genutzte Flächen/Gebäude, Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen. Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden oder Digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Was ist ein Fachunternehmen des Bauhandwerks?
Ein Fachunternehmen des Bauhandwerks besitzt eine entsprechende Qualifikation in dem jeweiligen Sachgebiet.
Darunter versteht man zum Beispiel die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks in einem selbstständigen Betrieb, welches wiederrum die Eintragung in die Handwerksrolle und somit das Vorhandensein eines Meisterbriefes voraussetzt. In den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben kann die Meisterprüfung als besonderes Gütesiegel erworben werden.
Darüber hinaus muss jeder Inhaber eines Fachunternehmens sein Gewerbe bei öffentlichen Ämtern der Städte und Gemeinden angemeldet haben.
Kann ich Maßnahmen zur Barrierereduzierung mit Maßnahmen zum Einbruchsschutz kombinieren?
Ja, auch das geht!
Dazu stellen Sie einen Antrag für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und einen weiteren Antrag für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Einen Antrag können Sie ab einem Betrag von 2.000 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bzw. ab einem Betrag von 500 Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz stellen.
Die maximal förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit betragen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung 50.000 Euro und für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 15.000 Euro. Beide Maßnahmen dürfen insgesamt den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit für Kredit und Zuschuss nicht überschreiten.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite der KfW.


Dipl.-Ing. Bernd Bosan