Bundesförderung für effiziente Gebäude

Programm 261, 262

Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren

Förderung für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses und einzelne ener­getische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien.

Ab 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag stellen

Planen Sie den Kauf einer neuen oder frisch sanierten energie­effizienten Immobilie? Ab dem 01.07.2021 können Sie Ihren Antrag für die neuen Produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen und anschließend den Kauf­vertrag unter­zeichnen – es gibt keine Möglichkeit, sich die Förder­bedingungen vorzeitig zu sichern.

Planen Sie einen Bau oder eine Sanierung zum Effizienz­haus? Die neue BEG-Förderung können Sie ab dem 01.07.2021 bean­tragen. Es ist jedoch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher Verträge abzu­schließen und Aufträge zu vergeben.

Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität – bitte prüfen Sie die Förderhöhe und Voraussetzungen direkt auf der Webseite der KfW.

 

Energieberatung ist günstiger als man denkt!

Mit der Hilfe eines Energieberaters können Haushalte oder Unternehmen aufdecken, wo und wie sie in ihrem Gebäude Energie einsparen können. Zudem ist ein Energieberater Pflicht für die Förderung beim Heizungswechsel.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Sprechen Sie uns an!

Dipl.-Ing. Bernd BosanDipl.-Ing. Bernd Bosan

Erreichen Sie uns!

Energie-Effizienz-Beratung | Dipl. Ing. Bernd Bosan

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